LAGO MAGGIORE   φ 46° 07' N  λ 008° 43' E


AGB AUSBILDUNGEN

§ 1 Präambel

Die YACHTSPORT RESORT SA bietet eine durchgängige Yachtsportausbildung für Motorbootfahrer und Segler an. Das Angebot reicht vom Grundkurs über spezielle Vorbereitungskurse für die Binnenführerausweise bis hin zum Hochseepatent. Die praktische Ausbildung erfolgt im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen. Theoretische Inhalte werden ebenfalls individuell oder in der Gruppe vermittelt. Naturgemäss liegt der Schwerpunkt dabei in der Erwachsenenbildung; manche Ausbildungen richten sich an jüngere Teilnehmer.

Die YACHTSPORT RESORT SA verfügt für die praktischen Ausbildungen über eine eigene Anlegestelle und einen eigenen Bootspark; auf Anfrage wird auch auf einem Boot unterrichtet, welches sich im Besitz des Ausbildungsteilnehmers - im Weiteren als Schüler bezeichnet - befinden. 

Als anerkannte Ausbildungsstätte namhafter Verbände des Motorboot- und Segelsports orientiert sich die YACHTSPORT RESORT SA an deren Vorgaben für die Lerninhalte und eine sichere Durchführung der Unterrichtseinheiten. Diese legen auch den Kunden - im weiteren als Schüler bezeichnet - bestimmte Verhaltensregeln auf.

Dem Schüler steht es offen gegen Bezahlung weitere als die mit der gebuchten Schulung verbundenen Leistungen der YACHTSPORT RESORT SA in Anspruch zu nehmen. das Gesamtkonzept aus Hotel, Gastronomie und den maritimen Angeboten bieten dem Schüler hierzu vielfältige Möglichkeiten.

§ 2 Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für Verträge über die Teilnahme am Einzelunterricht oder an Gruppenkursen mit theoretischen und/oder praktischen Ausbildungsinhalten.

§ 3 Anmeldung

Die Anmeldung zum Einzelunterricht oder zu Gruppenkursen kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch (via E-Mail) erfolgen. Jede Anmeldung wird von der YACHTSPORT RESORT SA schriftlich bestätigt und gilt damit als verbindlich. Bei Gruppenkursen mit limitierter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 4    Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Bei Minderjährigen kann eine Teilnahme an Ausbildungen nur erfolgen, wenn gleichzeitig mit der Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten vorliegt, ansonsten kann die Anmeldung durch die YACHTSPORT RESORT SA nicht bestätigt werden. Irrtümlich erfolgte Buchungsbestätigungen an Minderjährige führen nicht zu einer Teilnahmeberechtigung, wenn die Einverständniserklärung nicht vor Ausbildungsbeginn nachgereicht werden kann. Aus dadurch ausgefallenen Leistungen entstehen dem Teilnehmer keine Ansprüche auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Der minderjährige Teilnehmer und der die Einverständniserklärung unterzeichnende Erziehungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch für die entstandenen Zahlungsverpflichtungen.

§ 5    Preisangaben und Preisänderungen

Die angegebenen Ausbildungsgebühren beinhalten nur die ausgeschriebenen Schulungs- und Informationsleistungen. Die Gebühren umfassen keine Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, auch die empfohlene Literatur, im Unterricht verwendete Seekarten sowie das ggf. erforderliche Navigationsbesteck und Sport-Equipment gehören nicht zum Leistungsumfang. Familien- und Gruppenermäßigungen sind auf Anfrage möglich.

Die YACHTSPORT RESORT SA behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen (Hafen-, Bojengebühr, Bootsbetrieb und -wartung, Liegenschaftskosten, etc.) in dem Umfang zu ändern, wie sie sich pro Teilnehmer auf den Buchungspreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Buchungstermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Buchungspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der betroffene Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Beginn der Buchungszeit sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der YACHTSPORT RESORT SA über die Preiserhöhung bzw. die Leistungsänderung geltend zu machen.

§ 6    Zahlungsbedingungen

Bei Gruppenkursen erhält jeder Teilnehmer zusammen mit der schriftlichen Bestätigung eine Rechnung über die gebuchten Leistungen. Die vollständige Rechnungssumme ist vom Teilnehmer ohne Abzug vor dem Beginn des Gruppenkursus mittels Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten:

Banca Raiffeisen Brissago
CCP 65-6555-9 CB 80333
Kontonummer: 16666.33
IBAN CH 60 8033 3000 0016 6663 3

Bei allen Zahlungen sind unbedingt die Kunden-/Buchungsnummer und die Kursusnummer sowie das Kursusdatum mit anzugeben. Erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto der YACHTSPORT RESORT SA besteht Anspruch auf Teilnahme an der Ausbildung. Es wird empfohlen den Bankbeleg am ersten Ausbildungstag mitzubringen. Bei Verspätungen oder Fernbleiben von der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren. In Ausnahmefällen kann die Teilnahmegebühr auch am Veranstaltungstag vor Kursus- bzw. Seminarbeginn in bar entrichtet werden.

Über Einzelunterricht, dies betrifft insbesondere die praktischen Segellektionen und Bootsfahrstunden führt der Ausbilder Protokoll. Die Abrechnung erfolgt ex post auf Basis der unterzeichneten Ausbildungsprotokolle. Die YACHTSPORT RESORT SA ist berechtigt spätestens nach 10 Unterrichtseinheiten eine Zwischenrechnung zu stellen. Wird diese Zwischenrechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist ausgeglichen, kann die YACHTSPORT RESORT SA die Erbringung weiterer Leistungen ablehnen.

Bei Zahlungsverzug ist die YACHTSPORT RESORT SA berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der YACHTSPORT RESORT SA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Schüler kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der YACHTSPORT RESORT SA aufrechnen oder mindern.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer

Kündigt ein Schüler seine Teilnahme an einer fest gebuchten Ausbildung bzw. einem fest gebuchten Gruppenkursus, so muss er dies schriftlich tun.

Bis 42 Tage vor Kursus-/Seminarbeginn      ist die Annullierung kostenfrei,

bis 29 Tage vor Kursus-/Seminarbeginn       fallen 30% der Gebühren an,

bis 14 Tage vor Kursus-/Seminarbeginn       fallen 60% der Gebühren an,

danach                                                          fallen 80% der Gebühren an.

Die Benennung einer Ersatzperson ist möglich (siehe: Vertragsübertragung). Bei schwerer Erkrankung (nachzuweisen durch ein ärztliches Attest) kann die Teilnahme auf den nächstmöglichen Kursustermin umgebucht werden.

Als Einzelunterricht vereinbarte Segellektionen bzw. Bootsfahrstunden können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden, danach fallen 100% der Kosten an. Bleibt der Schüler dem Unterricht oder einzelnen Unterrichteinheiten unentschuldigt fern, hat er ebenso 100% der Unterrichtskosten zu tragen und kann hieraus keinen Anspruch auf eine nachträgliche Leistung durch die YACHTSPORT RESORT SA geltend machen.

§ 8    Vertragsübertragung

Bis zum Kursusbeginn kann der Schüler verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Die YACHTSPORT RESORT SA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen persönlichen und nautischen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so entfällt die Stornogebühr, stattdessen wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40,- erhoben. Die Ersatzperson und der ursprünglich gemeldete Schüler haften gegenüber der YACHTSPORT RESORT SA solidarisch als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§ 9 Rücktritt und Kündigung durch die YACHTSPORT RESORT SA

Die YACHTSPORT RESORT SA ist berechtigt vor Beginn der jeweiligen Ausbildung zw. des jeweiligen Kursus vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich gemacht oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere ein ersatzloser Ausfall des Ausbilders, eine mangelnde Einsatzfähigkeit des vorgesehenen Bootes oder eines geeigneten Ersatzbootes, allgemeiner Treibstoffmangel, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser) oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.

Die YACHTSPORT RESORT SA behält sich weiterhin vor, Gruppenkurse nur dann durchzuführen, wenn die in den Kursunterlagen ausgeschriebene oder behördlich/ institutionell vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl gegeben ist. Eine Kündigung aus diesem Grund ist mindestens zwei Wochen vor Kursusbeginn auszusprechen.

Sagt die YACHTSPORT RESORT SA aus obigen Gründen eine Ausbildung bzw. einen Gruppenkursus ab, werden den hiervon betroffenen Schülern die bereits eingegangenen Gebühren zurückerstattet oder eine Gutschrift ausgestellt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Praxisunterricht, der aufgrund von Flaute, Sturm, Gewitter oder Nebel, also wetterbedingt ausfallen muss, wird alsbald nachgeholt oder durch theoretischen Unterricht ersetzt. Die Beurteilung, ob bei instabilen oder schwierigen Wetterbedingungen Praxisunterricht erteilt wird, obliegt dem Ausbilder. Ein aus solchem Grund nicht erteilter Einzel- oder Gruppenunterricht (Segellektion bzw. Bootsfahrunterricht) wird den Schülern nicht berechnet. Wurde die ausgefallene Unterrichtseinheit bereits bezahlt, wird diese bei nächster Gelegenheit nachgeholt. Eine Rückerstattung von Gebühren bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall sowie weitergehende Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

Wenn der Schüler die Durchführung der Ausbildung bzw. des Gruppenkursus ungeachtet einer Abmahnung der YACHTSPORT RESORT SA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die YACHTSPORT RESORT SA den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt die YACHTSPORT RESORT SA, dann behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis, abzüglich des Wertes etwaiger ersparter Aufwendungen.

§ 10  Programmänderungen

Sofern Änderungen in der Gesetzgebung, technologische Neuerungen, Novellierungen der Durchführungsverordnungen für die Ausbildung oder geänderte Prüfungsinhalte es erfordern, behält sich die YACHTSPORT RESORT SA eine Anpassung der Ausbildungsinhalte vor.

§ 11 Anordnungen der Ausbilder

Die YACHTSPORT RESORT setzt für die Ausbildungen ausschliesslich qualifizierte und erfahrene Instruktoren bzw. Kursusleiter ein. Schüler haben allen nautischen Anweisungen des zuständigen Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. 

Die Boote dürfen nur bestiegen werden, wenn dies mit dem Ausbilder abgestimmt ist. Der Ausbilder kann am Ende der Ausbildung verlangen, dass das Boot erst verlassen wird, wenn es seemännisch festgemacht und komplett verklart ist (Bergung der Segel und Schoten, Sicherung von Baum und Pinne, Verstauen des losen Gutes, Umlegen des Batterie-Hauptschalters etc.). Aus Gründen der Nachtruhe für die Hotelgäste der YACHTSPORT RESORT SA ist bei Segelbooten darauf zu achten, dass die Fallen nicht an den Mast schlagen.

§ 12 Starkwind- bzw. Sturmwarnung

Für Ausbildungsfahrten ohne Ausbilder an Bord gilt: Bei Aufkommen von Sturm oder Gewitter – insbesondere bei optischer Alarmierung durch das Warnlicht auf der Brissago-Insel - ist das Auslaufen untersagt. Bereits auf dem Wasser befindliche Boote haben dann sofort zurückzukehren oder den nächsten Hafen anzulaufen und von hier aus den zuständigen Ausbilder telefonisch zu informieren, um eine Suchaktion zu vermeiden.

§ 13  Törnplanung

Sind im Rahmen der Ausbildung Törns vorgesehen, wird jedes Crewmitglied im Rahmen seiner Fähigkeiten an allen an Bord anfallenden Tätigkeiten beteiligt. Törnziele werden nach Wetterlage und Möglichkeiten der Crew angesteuert. Der Ausbilder kann aus seemännischen oder anderen wichtigen Gründen vom Törnplan abweichen.

§ 14  Prüfungen und Führerausweise

Ausbildungen, die auf eine (Führerausweis-)Prüfung vorbereiten, werden – soweit vorhanden - nach den Ausbildungsrichtlinien der jeweils zuständigen Prüfungsinstitution durchgeführt. Die Teilnahme an der jeweiligen Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorlegt, die vorgeschriebenen Prüfungsgebühren an die zuständige Prüfungsinstitution fristgerecht bezahlt hat und am Prüfungstag die vorgeschriebenen (Ausweis-)Dokumente mitführt. Die YACHTSPORT RESORT SA haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen entstehen.

Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler den Führerschein/Führerausweis entweder direkt durch die Prüfungskommission ausgehändigt oder im Nachgang von der YACHTSPORT RESORT SA zugeschickt. Das postalische Risiko liegt beim Teilnehmer. Der Versand von Dokumenten (Pässe, Führerscheine, Führerausweise, Bootsdokumente, etc.) sollte stets per Einschreiben erfolgen.

§ 15  Körperliche Fitness

An Ausbildungen und Gruppenkurse, insbesondere an solchen, die mit bootssportlicher Praxis verbunden sind, soll nur teilnehmen, wer gesund ist und gut und ausdauernd schwimmen kann. Der Schüler ist verpflichtet seinen Ausbilder vorzeitig und vollständig über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Der Ausbilder entscheidet dann, ob der Schüler an allen Programmpunkten teilnehmen kann und ist berechtigt die erhaltenen Informationen an Dritte weiterzugeben, sofern dies der Sicherheit des betroffenen Schülers dient.

§ 16  Ausbildungsboote

Die YACHTSPORT RESORT SA ist jederzeit berechtigt Praxisausbildungen mit anderen als den im Internet-Angebot, ihren Werbeschriften oder der Teilnahmebestätigung angegebenen Booten durchzuführen, wenn das geplante oder ein absolut gleichwertiges Boot aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung bei dessen Nutzung gefährdet wäre. Die YACHTSPORT RESORT SA wird in einem solchen Fall den Teilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen von geplanten Törns.

Die Ausstattung der für Ausbildungszwecke eingesetzten Boote entspricht den Bestimmungen der jeweils zuständigen Behörden. Die Benutzung der Ausbildungsboote (Segelboote, Motorboote, Yachten, Tender etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Etwaige Mängel an den Booten, festgestellte oder verursachte Schäden oder das Fehlen bzw. der Verlust von Ausrüstungsgegenständen sind sofort dem zuständigen Ausbilder mitzuteilen; dies betrifft auch den Verlust bzw. den Gebrauch von Rettungsmitteln. Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sind vom Verursacher in Höhe der Vollkaskobeteiligung selbst zu bezahlen.

Vor jedem Auslaufen hat sich der Schüler – wenn kein Ausbilder an Bord mitfährt – davon zu überzeugen, dass die vorgeschriebenen Ausstattungsgegenstände sowie Rettungsmittel an Bord sind. Weiterhin hat er den Wasserstand in der Bilge zu prüfen (gegebenenfalls die Bilgepumpe zu bedienen) und den Treibstoffvorrat zu kontrollieren.

§ 17 Seegebiet

Für Ausbildungsfahrten ohne Ausbilder an Bord gilt: Das Trainingsrevier der YACHTSPORT RESORT SA ist auf das Seegebiet zwischen den Brissago-Inseln im Norden und der schweizerisch-italienischen Grenze im Süden beschränkt. Fahrten außerhalb dieses Seegebietes bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die YACHTSPORT RESORT SA. Das Passieren zwischen den Brissago-Inseln ist zudem wegen der Wasserstandschwankungen untersagt.

§ 18  Bekleidung

Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Bekleidung verantwortlich, diese wird von der YACHTSPORT RESORT SA nicht gestellt. Bei Theorieschulungen wird eine bequeme, sportliche Bekleidung empfohlen. Bei Praxisschulungen ist immer wetter- und zweckgerechte Kleidung (z.B. 2 Paar Bootsschuhe mit heller Sohle, Nässeschutz, Sonnenschutz, Kälteschutz, stoßfeste und wasserdichte Uhr, Sonnenbrille mit Gummiband) zu tragen. Unzureichende Kleidung führt gegebenenfalls zu Gesundheitsschäden, körperlichen Erkrankungen oder im Extremfall bei längeren Aufenthalten in kaltem Wasser zum Tode.

Jeder Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er über eine auf sein Gewicht abgestimmte, zugelassene, aktuell geprüfte ohmachtsichere Rettungsweste verfügt und diese – wie vorgeschrieben – ordentlich trägt. Dies gilt auch für Rettungswesten, die er sich beim YACHTSPORT RESORT gebührenfrei geliehen hat. Das Tragen eines Neoprenanzuges oder eines Trapezes liegt im Ermessen und in der Verantwortlichkeit des Schülers.

Die YACHTSPORT RESORT SA kann für entstandene körperliche oder sachliche Schäden, die durch falsche Kleidung oder durch nicht ordnungsgemäße oder ordnungsgemäß getragene Rettungswesten, Neoprenanzüge, Trapeze etc. entstanden sind, nicht verantwortlich gemacht werden.

Persönliche Kleidungsstücke, die während der Ausbildungszeit nicht benötigt werden,  können in den Spindschränken im Umkleideraum aufbewahrt werden. Schlüssel für die Spindschränke sind gegen eine Tagesnutzungsgebühr von CHF 10,00 und eine zusätzliche Schlüsselkaution von CHF 10,00 an der Rezeption erhältlich. Die Schlüsselkaution wird bei Rückgabe des Spindschlüssels erstattet; bei Verlust des Spindschlüssels kann die YACHTSPORT RESORT die Kaution zu Regulierung des Schadens einbehalten. 

Eine Haftung für persönliche Kleidungsstücke oder Effekten wird von der YACHTSPORT RESORT SA nicht übernommen (siehe § 3.19). Es wird empfohlen keine Wertsachen mitzuführen oder diese an der Rezeption zu hinterlegen. Dasselbe gilt für wasserempfindliche Geräte. solche Geräte lassen sich auch durch wasserdichte Schutzhüllen gegen die Feuchtigkeit schützen.

Die Mitnahme von scharfkantigen und harten Gegenständen (z.B. Koffern) an Bord ist untersagt. Gleiches gilt für jede Art von feuergefährlichen, explosiven und die Umwelt verschmutzenden Mitteln.

§ 19 Baden von Bord

Bei der Benutzung von Badeleitern und jeglicher Form von Badebetrieb sind vorhandene Motoren an den Booten grundsätzlich während der gesamten Dauer des Badebetriebes auszuschalten. Es hat immer mindestens eine Person an Bord zu bleiben und auf die Sicherheit der Badenden zu achten. Das Baden vor Häfen und in den Schifffahrtslinien ist untersagt.

§ 20 Achtsamkeit an Bord

Manöver; Beschleunigungs- und Bremsvorgänge  sind vorschriftsmäßig anzukündigen. Es ist auf die Gefahr durch zurückschlagende Winschen, überkommende Bäume, etc. zu achten. Bei starker Krängung sollen Manöver auf dem Vorschiff (z.B. Spinnackerbaum anschlagen) nur gesichert erfolgen. Für den Weg zum Vorschiff und zurück ist grundsätzlich die Luvseite zu nutzen. Das Rauchen ist an Bord strengstens verboten. Unter Alkoholeinfluss stehende Personen sind für die Schiffsführung untauglich. Die zulässige Personenzahl für den jeweiligen Bootstyp darf nicht überschritten werden. Beim Tanken ist darauf zu achten, dass der Motor während des Tankvorgangs aus ist und bei Innenbordern vor dem Neustart erst ausreichend entlüftet wird.

§ 21 Notfall

Im Notfall – und nur dann – darf von den an Bord befindlichen Rettungsmitteln Gebrauch gemacht werden. Die YACHTSPORT RESORT SA ist so schnell wie möglich zu informieren, wenn ein Notfall eingetreten ist. Sind fremde Boote von dem Vorfall betroffen besteht die Verpflichtung zur Hilfeleistung. Der Hergang des Notfalls ist vom Schiffsführer schriftlich niederzulegen. Notfallnummern befinden sich an Bord.

§ 22  Mietsachen

Neoprenanzüge, Trapeze etc. können bei der YACHTSPORT RESORT SA gegen eine Leihgebühr für die Dauer des Kursus gemietet werden. Der Mieter haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch, die Aufbewahrung und die Unversehrtheit der Mietsache während der Mietzeit.

§ 23  Ausweise, Dokumente

Vor allem aufgrund der Grenznähe des Seegebietes vor dem YACHTSPORT RESORT zu Italien und möglichen Kontrollen der Zollbehörden ist bei den Praxisfahrten grundsätzlich der gültige Personalausweis oder Reisepass an Bord mitzuführen. Dies gilt auch für die vorgeschriebenen nautischen Befähigungszeugnisse bei Fahrten ohne Ausbilder an Bord sowie für die Versicherungskarte der Krankenkasse (gegebenenfalls einschließlich einer entsprechenden Auslandsbestätigung). Es wird empfohlen die Dokumente in einer wasserfesten Hülle aufzubewahren.

§ 24  Haftung, Versicherungsschutz

Der Schüler haftet für Schäden, die durch sein Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung besteht über die YACHTSPORT RESORT SA. Gegenüber Schülern haftet die YACHTSPORT RESORT SA nur im Rahmen der Leistungen der eigenen Versicherung.

Etwaige Schadensersatzansprüche (soweit sie nicht Körperschäden betreffen) des Schülers – gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind der Höhe nach auf die dreifache bis dahin angefallene Ausbildungsgebühr bzw. auf die dreifache Kursusgebühr beschränkt, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der YACHTSPORT RESORT SA oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem den Anspruch begründenden Ereignis. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn durch den Teilnehmer ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag der Geschäftsführung der YACHTSPORT RESORT SA abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt das schweizerische Recht.

Bei Ausbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen mit sportlichem Charakter lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Jedem Teilnehmer wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Diese gehört nicht zum Leistungsumfang der YACHTSPORT RESORT SA. Die An- und Abreise zur Ausbildung bzw. zum Kursus ist ohnedies Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereiches der YACHTSPORT RESORT SA.

Geld und Wertgegenstände (persönliche Effekten) können während der Ausbildungszeit an der Rezeption zur Aufbewahrung abgegeben werden und werden im dortigen Wertschutzschrank deponiert. Dort sind sie dann in angemessenem Umfang gegen Feuer und Einbruchdiebstahl versichert. Im Übrigen besteht für Geld und Wertgegenstände auf dem Gelände und in den Räumen der YACHTSPORT RESORT SA sowie im geparkten Fahrzeug und an Bord der Boote kein Versicherungsschutz. Die YACHTSPORT RESORT SA haftet insofern nicht für Beschädigungen an oder den Verlust von Gegenständen im Besitz von Schülern und mit ihnen verbundener Personen. In solchen Fällen verzichtet der Schüler auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der YACHTSPORT RESORT SA.

§ 25  Teilnehmerliste

Zwecks Koordinierung der An- und Abreise und der späteren Kontaktpflege unter-einander hat die YACHTSPORT RESORT SA bei Gruppenkursen das Recht die Adressen der Schüler weiterzugeben. Wird dies nicht gewünscht ist die YACHTSPORT RESORT SA hiervon schriftlich zu informieren.

§ 26  Besondere Vorschriften und Regelungen

Nimmt der Teilnehmer weitere Leistungen aus anderen Geschäftsbereichen der YACHTSPORT RESORT SA war, so gelten die diesbezüglichen Allgemeinen Bedingungen. Insbesondere gelten die Bade- und Stegordnung sowie die Regeln für den Schulungsbetrieb (siehe auch Aushang am Whiteboard). Zudem gelten die Schifffahrtsbestimmungen des Landes (Schweiz bzw. Italien), die kantonalen bzw. regionalen Vorschriften (Tessin, Lombardei, Piemont) und die jeweiligen Hafenordnungen.

§ 27  Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Nebenabreden gelten als nicht getroffen, sofern sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind die jeweiligen bestätigten Veranstaltungsstandorte. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der YACHTSPORT RESORT SA. Dies gilt unabhängig vom Erfüllungsort, sofern gesetzlich nicht anders geregeltEs gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisonsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Brissago, 01.06.2022

 

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