AGB BOOTSTOUREN |
§ 1 Präambel Die YACHTSPORT RESORT SA bietet Bootstouren (Bootsmiete mit professionellem Skipper) auf dem Lago Maggiore an. Mit diesem Angebot wendet sie sich sowohl an Gäste des Hauses, als auch an externe Teilnehmer. Zum Angebot zählen Transferfahrten und Rundfahrten. Transferfahrten gehen von Brissago zu festgelegten Zielen (Hinfahrt) bzw. von diesen Zielen nach Brissago (Rückfahrt). Rundfahrten starten und enden in Brissago. Ausgangspunkt ist immer die Steganlage des Yachtsport Resort oder die Aussenmole des nebenliegenden Sportboothafens. Die YACHTSPORT RESORT SA verfügt über einen eigenen Bootspark, in Ausnahmefällen können auch gemietete Boote zum Einsatz kommen. Dem Teilnehmer steht es offen gegen Bezahlung weitere als die mit der gebuchten Schulung verbundenen Leistungen der YACHTSPORT RESORT SA in Anspruch zu nehmen. das Gesamtkonzept aus Hotel, Gastronomie und den maritimen Angeboten bieten dem Teilnehmer hierzu vielfältige Möglichkeiten. |
§ 2 Geltungsbereich Die vorliegenden AGB gelten für Verträge über die Teilnahme an einer oder mehrerer Rund- bzw. Transferfahrt(en). |
§ 3 Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an einer oder mehrerer Rund- bzw. Transferfahrten kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch (via E-Mail) erfolgen. Jede Anmeldung wird von der YACHTSPORT RESORT SA schriftlich bestätigt und gilt damit als verbindlich. |
§ 4 Zustimmung des Erziehungsberechtigten Bei Minderjährigen kann eine Teilnahme an Bootstouren nur erfolgen, wenn gleichzeitig mit der Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten vorliegt, ansonsten kann die Anmeldung durch die YACHTSPORT RESORT SA nicht bestätigt werden. Irrtümlich erfolgte Buchungsbestätigungen an Minderjährige führen nicht zu einer Teilnahmeberechtigung, wenn die Einverständniserklärung nicht vor Ausbildungsbeginn nachgereicht werden kann. Aus dadurch ausgefallenen Leistungen entstehen dem Teilnehmer keine Ansprüche auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Der minderjährige Teilnehmer und der die Einverständniserklärung unterzeichnende Erziehungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch für die entstandenen Zahlungsverpflichtungen. |
§ 5 Preisangaben und Preisänderungen Die angegebenen Preise für Bootstouren beinhalten nur die ausgeschriebenen Leistungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Transferfahrten jeweils Preise für eine Fahrt angegeben sind. Werden eine Hin- und eine Rückfahrt gewünscht, so gilt dies als zwei Fahrten. Einzige Ausnahme ist, wenn die Rückfahrt sofort nach der Hinfahrt erfolgt. Bei Transferfahrten berechnen wir vom Fahrgast gewünschte Aufenthaltszeiten oder durch ihn zu vertretene Wartezeiten mit CHF 3,00/Minute. Der halbierte Preisansatz bei Transferfahrten für Gäste des YACHTSPORT RESORT gilt nur während der Aufenthaltszeit des Gastes im YACHTSPORT RESORT und auch nur für Fahrten, an denen er selber teilnimmt. Die YACHTSPORT RESORT SA behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen (Hafen-, Bojengebühr, Bootsbetrieb und -wartung, Liegenschaftskosten, etc.) in dem Umfang zu ändern, wie sie sich pro Teilnehmer auf den Buchungspreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Buchungstermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Buchungspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der betroffene Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Beginn der Buchungszeit sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der YACHTSPORT RESORT SA über die Preiserhöhung bzw. die Leistungsänderung geltend zu machen. |
§ 6 Zahlungsbedingungen Bei Gästen des YACHTSPORT RESORT wird die Bootstour als getrennte Position mit auf die Hotelrechnung gesetzt und zusammen mit dem Gesamtbetrag fällig. Ein externer Teilnehmer erhält zusammen mit der schriftlichen Bestätigung eine Rechnung über die gebuchten Leistungen. Die vollständige Rechnungssumme ist vom Teilnehmer ohne Abzug vor dem Beginn der Bootstour mittels Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten: Banca Raiffeisen Brissago Bei allen Zahlungen sind unbedingt die Kunden-/Buchungsnummer und die Kursusnummer sowie das Kursusdatum mit anzugeben. Erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto der YACHTSPORT RESORT SA besteht Anspruch auf Teilnahme an der Bootstour. Es wird empfohlen den Bankbeleg am Veranstaltungstag mitzubringen. Bei Verspätungen oder Fernbleiben von der Bootstour besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren. In Ausnahmefällen kann die Teilnahmegebühr auch am Veranstaltungstag vor Kursus- bzw. Seminarbeginn in bar entrichtet werden, sofern dies schriftlich bestätigt wurde. Bei Zahlungsverzug ist die YACHTSPORT RESORT SA berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der YACHTSPORT RESORT SA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Teilnehmer kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der YACHTSPORT RESORT SA aufrechnen oder mindern. |
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer Kündigt ein Teilnehmer seine Teilnahme an einer fest gebuchten Bootstour, so muss er dies schriftlich tun. Bis 42 Tage vor Kursus-/Seminarbeginn ist die Annullierung kostenfrei, bis 29 Tage vor Kursus-/Seminarbeginn fallen 30% der Gebühren an, bis 14 Tage vor Kursus-/Seminarbeginn fallen 60% der Gebühren an, danach fallen 80% der Gebühren an. Bei schwerer Erkrankung (nachzuweisen durch ein ärztliches Attest) kann die Teilnahme auf einen anderen Termin umgebucht werden. Kurzfristig gebuchte Einzelfahrten können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden, danach fallen 100% der Kosten an. Bleibt der Teilnehmer der Bootstour fern, hat er ebenso 100% der Kosten zu tragen und kann hieraus keinen Anspruch auf eine nachträgliche Leistung durch die YACHTSPORT RESORT SA geltend machen. |
§ 8 Vertragsübertragung Bis zur Abfahrt einer Rundfahrt kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Die YACHTSPORT RESORT SA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder die YACHTSPORT RESORT SA mit ihm in der Vergangenheit negative Erfahrungen hat machen müssen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so entfällt die Stornogebühr, stattdessen wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40,- erhoben. Die Ersatzperson und der ursprünglich gemeldete Teilnehmerr haften gegenüber der YACHTSPORT RESORT SA solidarisch als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. |
§ 9 Rücktritt und Kündigung durch die YACHTSPORT RESORT SA Die YACHTSPORT RESORT SA ist berechtigt vor Beginn der jeweiligen Bootstour vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich gemacht oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere ein ersatzloser Ausfall des Fahrers, eine mangelnde Einsatzfähigkeit des vorgesehenen Bootes oder eines geeigneten Ersatzbootes, allgemeiner Treibstoffmangel, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser) oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Ausfall des vorgesehenen Bootes ist die YACHTSPORT RESORT SA verpflichtet und berechtigt nach einem gleich- oder höherwertigem Ersatzboot zu suchen. Sagt die YACHTSPORT RESORT SA aus obigen Gründen eine Bootstour ab, wird dem hiervon betroffenen Teilnehmer die bereits eingegangenen Gebühren zurückerstattet oder eine Gutschrift ausgestellt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. |
§ 10 Entscheidungen des Schiffsführers Die YACHTSPORT RESORT SA setzt für die Bootstouren erfahrene und revierkundige Schiffsführer ein. Hat ein Schiffsführer Zweifel an der Sicherheit für Boot oder Fahrgäste, kann er vor oder während der Bootstour entscheiden, dass diese ausfällt, später beginnt, unterbrochen oder abgebrochen wird. Gründe hierfür können technischer, wetterbedingter oder persönlicher Natur sein. Zu technischen Gründen zählt ein unmittelbar vor oder während der Fahrt aufgetretener Mangel oder Schaden am Boot, der dessen sichere Nutzung unmöglich macht. Wetterbedingte Gründe sind das Auftreten einer totalen Flaute (bei Segeltouren), von Starkwind bzw. Sturm, von hohem Wellengang, von Gewitterlagen oder von Nebel, also von Faktoren, die die Sicherheit von Boot und Fahrgästen betreffen. Persönliche Gründe können entweder bei Schiffsführer selbst liegen oder bei den Fahrgästen. Dazu zählen ein plötzliches Unwohlsein, während der Fahrt entstandene Verletzungen oder andere gesundheitliche Probleme. Ein weiterer persönlicher Grund entsteht, wenn sich ein oder mehrere Fahrgäste, trotz eindringlicher Mahnung, nicht an die Anweisungen des Schiffsführer halten und er dadurch die Sicherheit für Boot und Fahrgäste als gefährdet ansieht. Wird die Fahrt vor Beginn abgebrochen und können sich die Vertragsparteien nicht auf einen Ausweichtermin verständigen, verfällt der Anspruch der YACHTSPORT RESORT SA am Fahrpreis; sie kann gegenüber dem Teilnehmer dann nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des vereinbarten Fahrpreises geltend machen. Bereits geleistete Zahlungen sind abzüglich dieser Aufwandsentschädigung zurück zu erstatten. Wird die Fahrt später begonnen, erfolgt dann aber im vereinbarten Rahmen, entstehen daraus für beide Vertragsparteien keine Ansprüche. Dasselbe gilt, wenn die Fahrt unterbrochen wird und die Unterbrechung maximal 2 Stunden dauert. Wird die Fahrt abgebrochen, verpflichtet sich die YACHTSPORT RESORT SA für einen geeigneten Rücktransport der Fahrgäste an den Ausgangsort zu sorgen, ausser der Abbruch erfolgte, weil die Anweisungen des Schiffsführers missachtet wurden oder weil ein oder mehrere Fahrgäste die vorgeschriebenen Ausweisdokumente nicht mitgeführt haben. Die für den Rücktransport entstehenden Kosten werden von der YACHTSPORT RESORT übernommen, nicht jedoch für besondere Kranken- oder Verletztentransporte. Die YACHTSPORT RESORT SA behält bei Abbruch der Bootstour den Anspruch auf den vereinbarten Fahrpreis, abzüglich des Wertes etwaiger ersparter Aufwendungen. Der Schiffsführer hat das Recht vom ausgeschriebenen Fahrtprogramm abzuweichen, wenn er dies aus nautischen oder anderen wichtigen Gründen für geboten hält. Er wird dies den Fahrgästen mitteilen. |
§ 11 Körperliche Fitness An Bootstouren, insbesondere an solchen mit sportlichem Charakter und solchen, bei denen man über einen langen Zeitraum der Sonne ausgesetzt ist, soll nur teilnehmen, wer die dazu nötige Fitness besitzt. Ohne vorzeitige Information geht der Schiffsführer davon aus, dass jeder an Bord gesund ist und gut und ausdauernd schwimmen kann. Benötigt jemand bestimmte Medikamente muss er dafür sorgen, dass er diese in ausreichender Menge bei sich trägt; sind diese lebenswichtig, z.B. bei Epilepsie, muss er den Schiffsführer davon informieren. Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass sich an Bord der Boote der YACHTSPORT RESORT SA kein WC befindet und ein solches nicht immer zeitnah erreicht werden kann. |
§ 12 Boote Die YACHTSPORT RESORT SA ist jederzeit berechtigt Bootstouren mit anderen als den im Internet-Angebot, ihren Werbeschriften oder der Teilnahmebestätigung angegebenen Booten durchzuführen, wenn das geplante Boot nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung bei dessen Nutzung gefährdet wäre. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche auf Vertragsrücktritt oder Schadensersatz geltend machen. |
§ 13 Bekleidung Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Bekleidung verantwortlich, diese wird von der YACHTSPORT RESORT SA nicht gestellt. Bei längeren Bootstouren wird eine bequeme, sportliche Bekleidung empfohlen. es sollten rutschfeste Boots- oder Sportschuhe mit heller Sohle getragen werden. Zur wetter- und zweckgerechten Kleidung gehören Nässe-, Kälte- und Sonnenschutz, eine stossfeste und wasserdichte Uhr, eine wasserdichte Handytasche, schwimmende Schlüsselanhänger, eine Sonnenbrille mit Gummiband, eventuell auch Segelhandschuhe. Unzureichende Kleidung führt gegebenenfalls zu Gesundheitsschäden, körperlichen Erkrankungen oder im Extremfall bei längeren Aufenthalten in kaltem Wasser zum Tode. Rettungswesten werden von der Yachtsport Resort SA gestellt. Jeder Teilnehmer hat sich davon zu überzeugen, dass eine auf seine Körpergrösse abgestimmte Rettungsweste an Bord ist und sich mit deren korrekten Anlegen vertraut zu machen. Der Schiffsführer ist hierbei gerne behilflich. Die YACHTSPORT RESORT SA kann für entstandene körperliche oder sachliche Schäden, die durch falsche Kleidung oder durch nicht ordnungsgemäß getragene Rettungswesten entstanden sind, nicht verantwortlich gemacht werden. Die Mitnahme von scharfkantigen und harten Gegenständen (z.B. Koffern) an Bord ist untersagt. Gleiches gilt für jede Art von feuergefährlichen, explosiven und die Umwelt verschmutzenden Mitteln. |
§ 14 Sicherheit Das Besteigen und Verlassen des Bootes darf nur nach Anweisung des Schiffsführers erfolgen. Während der Fahrt muss jeder Fahrgast für einen festen Halt sorgen. Auf Anweisung des Schiffsführers müssen Rettungswesten getragen werden. Solange der Motor nicht ausgeschaltet ist, darf niemand zum Baden ins Wasser. Baden darf nur, wer über ein ausreichendes Schwimmvermögen und die erforderliche Fitness verfügt. Geschwommen werden darf nur in der Nähe des Bootes; dieses ist für andere Boote besser auszumachen, als ein Schwimmer und man bleibt in Rufweite zum Schiffsführer. Ansonsten gelten an Bord die üblichen Sicherheitsaspekte beim Baden (siehe auch Bade-Ordnung). Bei Segeln gilt: Es ist auf die Gefahr durch zurückschlagende Winschen, überkommende Bäume, etc. zu achten. Bei starker Krängung sollen Manöver auf dem Vorschiff (z.B. Spinnackerbaum anschlagen) nur gesichert erfolgen. Für den Weg zum Vorschiff und zurück ist grundsätzlich die Luvseite zu nutzen. Das Rauchen ist an Bord strengstens verboten. |
§ 15 Ausweise, Dokumente, Liquidität Bei grenzüberschreitenden Bootstouren nach Italien sind grundsätzlich der gültige Personalausweis oder Reisepass an Bord mitzuführen. Zusätzliche Kosten bei Zwischenstopps (z.B. für Lunch) sind direkt, wenn Nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, direkt vom Teilnehmer zu bezahlen. Der Schiffsführer ist nicht für den Ausgleich von Auslagen zuständig, die durch den Teilnehmer während der Bootstour verursacht werden. |
§ 16 Haftung, Versicherungsschutz Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung besteht über die YACHTSPORT RESORT SA. Gegenüber Teilnehmern haftet die YACHTSPORT RESORT SA nur im Rahmen der Leistungen der eigenen Versicherung. Etwaige Schadensersatzansprüche (soweit sie nicht Körperschäden betreffen) des Teilnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind der Höhe nach auf den dreifachen Preis für die Bootstour beschränkt, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der YACHTSPORT RESORT SA oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem den Anspruch begründenden Ereignis. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn durch den Teilnehmer ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag der Geschäftsführung der YACHTSPORT RESORT SA abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt das schweizerische Recht. Bei Bootstouren lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Jedem Teilnehmer wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Diese gehört nicht zum Leistungsumfang der YACHTSPORT RESORT SA. Die An- und Abreise zur Bootstour ist ohnedies Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereiches der YACHTSPORT RESORT SA. |
§ 17 Besondere Vorschriften und Regelungen Nimmt der Teilnehmer weitere Leistungen aus anderen Geschäftsbereichen der YACHTSPORT RESORT SA war, so gelten die diesbezüglichen Allgemeinen Bedingungen. Insbesondere gelten die Bade- und Stegordnung sowie die Regeln für den Hotelbetrieb; zudem die Schifffahrtsbestimmungen des Landes (Schweiz bzw. Italien), die kantonalen bzw. regionalen Vorschriften (Tessin, Lombardei, Piemont) und die jeweiligen Hafenordnungen. |
§ 18 Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand Nebenabreden gelten als nicht getroffen, sofern sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind die jeweiligen bestätigten Veranstaltungsstandorte. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der YACHTSPORT RESORT SA. Dies gilt unabhängig vom Erfüllungsort, sofern gesetzlich nicht anders geregelt. Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisonsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
Brissago, 01.06.2022
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