LAGO MAGGIORE   φ 46° 07' N  λ 008° 43' E


AGB ÜBERNACHTUNGEN

§ 1    Präambel

Das YACHTSPORT RESORT ist eine im Stil eines Yachtclubs geführte Anlage mit zehn Gästezimmern, welche wie Schiffskabinen anmuten. Diese stehen Übernachtungsgästen zur Anmietung zur Verfügung. Es handelt sich um Einzel-, Budget- und Standard-Doppelzimmer sowie um Junior-Suiten. Die Ausstattungen der einzelnen Gästezimmer sind auf der Homepage der YACHTSPORT RESORT SA veröffentlicht. Dem Übernachtungsgast – im Weiteren als Gast bezeichnet – steht es offen gegen Bezahlung andere als die mit der Übernachtung verbundenen Leistungen der YACHTSPORT RESORT SA in Anspruch zu nehmen. Das Gesamtkonzept aus Hotel, Gastronomie und den maritimen Angeboten bietet dem Gast hierzu vielfältige Möglichkeiten.

§ 2    Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gäste-zimmern, Parkflächen und Garagenplätzen (in der Tiefgarage der benachbarten Wohnanlage). Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen ist dem Gast nicht gestattet. Tritt der Gast als Veranstalter auf, kommen seine Geschäftsbedingungen nur zur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3    Zimmerpreise und Preisaushang

Die Preise für die Anmietung der Gästezimmer richten sich nach der offiziellen Preisliste in ihrer Version zum Zeitpunkt der Buchung (veröffentlicht auf der Homepage der YACHTSPORT RESORT SA) und dem gleichlautenden Preisaushang. Ermäßigungen für Gruppen- und Langzeitaufenthalte sind auf Anfrage möglich.

§ 4    Preisänderungen

Die YACHTSPORT RESORT SA behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen (Steuern, Liegenschaftskosten, etc.) in dem Umfang zu ändern, wie sie sich pro Gast auf den Buchungspreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Buchungstermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Buchungspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der betroffene Gast unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Beginn der Buchungszeit sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer Leistung ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der YACHTSPORT RESORT SA über die Preiserhöhung bzw. die Leistungsänderung geltend zu machen.

§ 5    Reservierung

Eine Reservierung eines oder mehrerer Gästezimmer sowie von PKW-Abstellplätzen bzw. Garagenplätzen vor der Anreise ist empfehlenswert und kann telefonisch, schrift-lich oder auf elektronischem Wege per E-Mail oder via Buchungsseite auf der Home-page der YACHTSPORT RESORT SA erfolgen.

Alle (telefonischen, schriftlichen oder elektronischen) Reservierungen werden von der YACHTSPORT RESORT SA schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung enthält alle relevanten Buchungsdaten. Bestätigt wird ein Zimmertyp; das Buchen einer bestimmten Zimmers oder einer bestimmten Etage ist nicht möglich.

Die Buchungsbestätigung ist durch den Gast gegenzuzeichnen und an die YACHTSPORT RESORT SA zurückzusenden. Nur eine gegengezeichnete Buchungsbestätigung stellt eine verbindliche Buchung dar. Die Buchung ist zudem spätestens beim Check-In mit einer Kreditkarte zu garantieren. 

§ 6    Spätanreise

Die gebuchten Gästezimmer können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Nicht bezogene Zimmer können nach 18:00 Uhr zur Weitervermietung freigegeben werden, sofern der YACHTSPORT RESORT SA keine Information zu einer Spätanreise vorliegt. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 11:00 Uhr geräumt sein. Bei einer früheren Ankunft oder späteren Abfahrt können Gepäckstücke an der Rezeption zur Aufbewahrung kostenfrei abgegeben werden.

§ 7    Annullierung der Reservierung durch den Gast

Eine Annullierung einer Zimmerreservierung hat schriftlich zu erfolgen und wird von der YACHTSPORT RESORT SA bestätigt.

 Bis 42 Tage vor Anreisedatum                     ist die Annullierung kostenfrei,

bis 29 Tage vor Anreisedatum                     fallen 30% des Buchungswertes an,

bis 14 Tage vor Anreisedatum                     fallen 60% des Buchungswertes an,

danach                                                          fallen 80% des Buchungswertes an.

§ 8 Vertragsrücktritt durch die YACHTSPORT RESORT SA

Die YACHTSPORT RESORT SA ist berechtigt vor Beginn der jeweiligen Beherbergung vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich gemacht oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere ein nicht ersetzbarer Personalausfall, schwerwiegende Mängel am Gebäude, allgemeiner Lebensmittel- oder Heizstoffmangel, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser) oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.

Sagt die YACHTSPORT RESORT SA aus obigen Gründen eine Übernachtung ab, werden den hiervon betroffenen Gästen die bereits eingegangenen Zahlungen zurückerstattet oder eine Gutschrift ausgestellt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 9    Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise, Nichtinanspruchnahme

Bei verspäteter An- bzw. vorzeitiger Abreise berechnen wir für den gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Zeitraum 80% des Buchungswertes. Während des Aufenthaltes nicht eingenommene Mahlzeiten oder sonstige im Preis enthaltene, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet.

§ 10    Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Bei Minderjährigen, die beispielsweise im Rahmen der Teilnahme an einem Kursus im YACHTSPORT RESORT eine Zimmerbuchung vornehmen möchten, benötigen wir gleichzeitig mit der Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten. Der minderjährige Teilnehmer und der die Einverständniserklärung unterzeichnende Erziehungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch für die entstandenen Zahlungsverpflichtungen.

§ 11  Zahlungsbedingungen

Die mit der Buchungsbestätigung angegebene Rechnungssumme ist vom Teilnehmer spätestens am Anreisetag vor Bezug des Zimmers mittels Kreditkarte zu garantieren oder ohne Abzug vor der Anreise mittels Überweisung auf das aufgeführte Konto zu entrichten. Bei allen Zahlungen sind unbedingt die Kunden- und die Reservierungsnummer mit anzugeben. Es wird darum gebeten den entsprechenden Bankbeleg mitzubringen.

Zahlungen sind auf folgendes Konto der YACHTSPORT RESORT SA vorzunehmen:

Banca Raiffeisen Brissago
CCP 65-6555-9 CB 80333
Kontonummer: 16666.33
IBAN CH 60 8033 3000 0016 6663 3

Die Endabrechnung wird beim Check-out am Abreisetag erstellt. Die YACHTSPORT RESORT SA kann bei längeren Aufenthalten (die über eine Woche hinausgehen) eine Zwischenabrechnung verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist die YACHTSPORT RESORT SA berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der YACHTSPORT RESORT SA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der YACHTSPORT RESORT SA aufrechnen oder mindern.

§ 12  Zusätzliche Buchungen

Die Buchung von Zusatzleistungen (wie Voll- und Halbpension, Garagen- bzw. Stell-platz, Hafen- bzw. Bojenplatz, maritimen Ausbildungen, Rahmenprogramm etc.) hat verbindlichen Charakter und unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Übernachtungsbuchung.

§ 13  Ausweise, Dokumente

Wegen der landestypischen Vorschriften müssen sich alle Übernachtungsgäste beim Check-in durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Dies gilt auch für Gäste, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben und für Schweizer Staatsangehörige. Weiterhin empfehlen wir dringend die Versicherungskarte der Krankenkasse mitzunehmen (gegebenenfalls einschließlich einer entsprechenden Auslandsbestätigung).

§ 14    Haftung, Versicherungsschutz

Der Gast haftet für Schäden, die durch sein Verschulden oder durch ihn mit Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung besteht über die YACHTSPORT RESORT SA. Gegenüber dem Gast haftet die YACHTSPORT RESORT SA nur im Rahmen der Leistungen der eigenen Versicherung.

Jedem Teilnehmer wird darüber hinaus der Abschluss einer Unfallversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Diese gehören nicht zum Leistungsumfang der YACHTSPORT RESORT SA.

§ 15  Haftungsausschluss für Fremdleistungen

Soweit die YACHTSPORT RESORT SA einzelne fremde Leistungen vermittelt, z.B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen, externe Ferienappartements, fremde Mietboote, fremde Mietwagen, fremde Mountainbikes und sonstige Aktivitäten wie  Canoying, Golfen, Helikopterflüge, Paragliding, Surfen, Tennis, Trecking etc. so haftet die YACHTSPORT RESORT SA nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung und etwaige Mängel selbst.

§ 16  Persönliche Effekten, Eigentumsverlust

Gäste können zur Aufbewahrung ihres Bargeldes und ihrer persönlichen Wertgegen-stände den Zimmertresor nutzen. Höhere Werte sollten zur gesonderten Aufbewahrung an der Rezeption abgegeben werden und werden dort im Wertschrank deponiert, sie sind dann in angemessenem Umfang gegen Feuer und Einbruchdiebstahl versichert. Im Übrigen besteht für Geld und Wertgegenstände auf dem Gelände und in den Räumen der YACHTSPORT RESORT SA sowie an Bord der Boote und in geparkten Fahrzeugen kein Versicherungsschutz.

Die YACHTSPORT RESORT SA haftet nicht für Beschädigungen an oder den Verlust von Gegenständen im Besitz ihrer Gäste und mit diesen verbundenen Personen, die im Gebäude oder auf dem Gelände der YACHTSPORT RESORT SA, im geparkten Fahrzeug oder an Bord von Booten entstanden sind. In solchen Fällen verzichtet der Gast auf Schadensersatzansprüche.

§ 17  Sonstige Vorschriften und Regelungen

Nimmt der Gast Leistungen anderer Geschäftsbereiche der YACHTSPORT RESORT SA in Anspruch so gelten ebenso die Allgemeinen Bedingungen der anderen Geschäftsbereiche (Bade- und Stegordnung, die Informationen in der Gästemappe und die Regeln für den Schulungsbetrieb).

§ 18  Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Nebenabreden gelten als nicht getroffen, sofern sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind die jeweiligen bestätigten Veranstaltungsstandorte. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der YACHTSPORT RESORT SA. Dies gilt unabhängig vom Erfüllungsort, sofern gesetzlich nicht anders geregeltEs gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Brissago, 01.06.2022

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