LAGO MAGGIORE   φ 46° 07' N  λ 008° 43' E


 

Statuten des Connoisseur Club

 

Art. 1 - Name und Rechtsform

Der Connoisseur Club ist ein Förderkreis aus Freunden, Stammgästen sowie ehemaligen Schülern des YACHTSPORT RESORT. Der Connoisseur Club ist keine eigenständige juristische Person und verfügt auch nicht über eigene Organe. Er wird nach innen und aussen ausschliesslich durch die Direktion der YACHTSPORT RESORT SA vertreten, die in seinem Namen auftritt. Die YACHTSPORT RESORT SA haftet für sämtliche Verbindlichkeiten, die im Rahmen von Aktivitäten des Connoisseur Club entstehen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für im Zusammenhang mit Aktivitäten des Connoisseur Club entstehende Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.


Art. 2 - Sitz

Der Connoisseur Club hat seinen ständigen Sitz in den Räumen der YACHTSPORT RESORT SA an folgender Adresse: Al lago, CH-6614 Brissago.


Art. 3 - Zweck

Der Connoisseur Club unterstützt den Geschäftsbetrieb des YACHTSPORT RESORT in ideeller und finanzieller Weise und verfolgt dabei folgende Zielsetzungen:

  • Die Schaffung und Erhaltung eines festen Treffpunktes für Personen, die dem Lago Maggiore im Besonderen und dem Bootssport im Allgemeinen verbunden sind.
  • Die Unterstützung beim Auf- und Ausbau eines Alumni-Netzwerkes unter den Ausbildungsteilnehmern des YACHTSPORT RESORT.
  • Die Aufrechterhaltung eines nicht öffentlichen gastronomischen Angebotes und der seeseitigen Infrastruktur zur exklusiven Nutzung durch die Mitglieder des Connoisseur Club,  sowie durch die Übernachtungsgäste und die Schüler der YACHTSPORT RESORT SA.
  • Die gemeinsame Pflege der "Brissagheser ars vivendi", wie sie durch das ehemalige Grandhotel, die Tabak-Tradition und kulinarische Grössen wie Angelo Conti Rossini begründet wurden.

Die YACHTSPORT RESORT SA stellt dem Connoisseur Club im Gegenzug die für das Clubleben notwendige Infrastruktur zur Verfügung und leistet einen aktiven Beitrag bei der Etablierung und nachhaltigen Pflege einer mit dem mediterranen Yachtsport assoziierten Lebensart.

Die Mitglieder des Connoisseur Club haben keinen direkten Einfluss auf die operative Geschäftsführung des YACHTSPORT RESORT.


Art. 4 - Mitglieder

Der Connoisseur Club kennt folgende Arten der Mitgliedschaft:

Ordentliche Mitgliedschaft
Natürliche Personen,  welche die Aufnahmebedingungen nach Art. 5 erfüllen.

Befristete Mitgliedschaft

Teilnehmer an maritimen Ausbildungen, die vom YACHTSPORT RESORT durchgeführt werden, erhalten für das Jahr indem die Ausbildung stattfindet, automatisch eine befristete Mitgliedschaft. Dasselbe gilt für Hotelgäste des YACHTSPORT RESORT, welche automatisch eine befristete Mitgliedschaft für das Jahr erhalten, indem sie dort übernachten. Die befristete Mitgliedschaft berechtigt zum Zutritt und Aufenthalt im YACHTSPORT RESORT wie in Art. 7 Absatz "Zutritt" geregelt; mit der befristeten Mitgliedschaft verbinden sich jedoch keine weiteren der unter Art. 7 aufgeführten Leistungen und Privilegien.

Die befristete Mitgliedschaft läuft am Ende des Jahres aus; das befristete Mitglied kann vor Ablauf der Mitgliedschaft einen Antrag auf Umwandlung in eine ordentliche Mitgliedschaft stellen.

Befristete Mitglieder sind von den statutarisch festgelegten finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Captains Club ausgenommen. Die Aufnahmebedingungen gemäss Art. 5 kommen nicht zur Anwendung.

Wünscht ein befristetes Mitglied die Umwandlung seines Mitgliedsstatus in eine ordentliche Mitgliedschaft, so kommt Art. 5 wieder zur Anwendung. Bei einer Umwandlung des Mitgliedsstatus entfällt die einmalige Aufnahmegebühr gemäss Art. 10.

Captain's Circle

Bootssportorientierte Mitglieder können in den Captain's Circle aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Untergruppe von Mitgliedern, die eine abgeschlossene nautische Ausbildung nachweisen können und sich treffen, um gemeinsam Events zu begehen oder maritim ausgerichtete Reisen durchzuführen. Mitglieder des Connoisseur Club, die am Lago Maggiore ein (eigenes) Boot nutzen und mit diesem beim Yachtsport Resort anlegen möchten, sind gehalten in den Captain's Circle einzutreten. Der damit verbundene Beitrag wir von der YACHTSPORT RESORT SA zweckgebunden für die Aufrechterhaltung der seeseitigen Infrastruktur genutzt. Jedes Mitglied kann über seine  Zugehörigkeit zum Captain's Circle jährlich neu entscheiden. Der Wunsch auf Aufnahme in den Kreis oder auf Austritt aus demselben für das Folgejahr ist der YACHTSPORT RESORT SA mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten zum Jahresende schriftlich bekannt zu geben.

Art. 5 - Aufnahme

Die Anzahl der Mitglieder ist auf 250 Personen limitiert. Befristete Mitglieder zählen in dieser Zahl nicht mit. Die Zahl kann angepasst werden, wenn dies von der Direktion des YACHTSPORT RESORT für notwendig oder nützlich erachtet wird. Eine Anpassung der maximalen Mitgliederzahl ist an die Mitglieder zu kommunizieren.

Ein Aufnahmegesuch eines Neumitgliedes ist auf dem Antragsformular schriftlich an die Direktion der YACHTSPORT RESORT SA zu richten. Dasselbe gilt für den Antrag auf Umwandlung des Mitgliederstatus von einer befristeten in eine ordentliche oder passive Mitgliedschaft. Die Direktion des YACHTSPORT RESORT beschliesst auf Basis der Aufnahmebedingungen über die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Aufnahmegesuche werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

Aufnahmebedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft sind:

  • Fester Dauer- oder Ferienwohnsitz im Kanton Tessin oder in einem der Orte am See auf italienischer Seite. Akzeptiert werden auch Anträge von Übernachtungsgästen des YACHTSPORT RESORT, die dort als Stammgast geführt sind.
    oder
    Eigentum an einer am Lago Maggiore aktuell immatrikulierten Motor- oder Segelyacht, für deren Führung ein Führerausweis vorgeschrieben ist
    oder
    Inhaberschaft des Schiffsführerausweises der Kategorie A und/oder D bzw. gleich- oder höherwertige Patente.
  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Unterhaltung eines Verrechnungskontos bei einer Schweizer Bank und
  • Referenzen von 2 Mitgliedern des Captains Club oder persönliche Bekanntschaft bei der Direktion des YACHTSPORT RESORT.

Die Aufnahme erfolgt definitiv, wenn die obigen Bedingungen allesamt erfüllt sind. Ansonsten erfolgt die Aufnahme provisorisch und erlischt, sofern die Bedingungen nicht innerhalb von drei Jahren erfüllt sind. Eine eventuelle Aufnahmeverweigerung ist dem Bewerber innert 30 Tagen nach Beschlussfassung schriftlich und begründet zu eröffnen.


Art. 6 - Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, an dem die offizielle Aufnahme erfolgt. Jede befristete Mitgliedschaft endet automatisch zum Ende des Eintrittsjahres, sofern keine Umwandlung in eine ordentliche oder passive Mitgliedschaft erfolgt ist. Jede  ordentliche oder passive Mitgliedschaft ist auf Dauer angelegt und endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Ableben des Mitglieds:

Austritt des Mitglieds

Mitglieder können ihre ordentliche oder passive Mitgliedschaft frühestens nach Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres - ohne Angaben von Gründen - kündigen. Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende einzuhalten. Ansonsten verlängert sich  die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist schriftlich und eingeschrieben an die Direktion des YACHTSPORT RESORT zu richten.


Nichtbezahlung

Eine Nichtbezahlung der jährlichen Mitgliedsgebühr oder der monatlichen Clubkartenabrechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach erfolgloser Mahnung führt automatisch  zu einem Ausschluss des Mitglieds und damit zu einem Ende der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Die Forderungen bleiben dessen ungeachtet erhalten.


Ausschluss

Wenn eine oder mehrere der Aufnahmebedingungen nach Art. 5 für einen längeren Zeitraum nicht mehr erfüllt sind, kann die Direktion des YACHTSPORT RESORT einen Ausschluss des Mitglieds verfügen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des betreffenden Jahres. Das Mitglied ist zuvor schriftlich von dem anstehenden Ausschluss zu informieren und erhält eine angemessene Frist zur Herstellung einer mitgliedsgerechten Situation. 

Ein offensichtlicher Verstoss gegen die Statuten des Connoisseur Club oder eine Beschädigung des Images des Connoisseur Club respektive des Yachtsport Resort in der öffentlichen Wahrnehmung oder clubintern durch unverantwortliches handeln oder üble Nachrede führt zu einem sofort wirksamen Ausschluss mit Beendigung der Mitgliedschaft.

Schwere Krankheit, Ableben eines Mitgliedes
Auf Antrag kann die Mitgliedschaft eines schwer erkrankten oder eines verstorbenen Mitglieds auf ein Mitglied seiner Familie übertragen werden, welches die Aufnahmebedingungen nach Art. 5 erfüllt.


Art. 7 - Leistungen für die Mitglieder

Mitglieder des Connoisseur Club profitieren von einer Reihe von Leistungen des YACHTSPORT RESORT und damit verbundenen Vergünstigungen und geniessen besondere Privilegien. Dazu zählen:

Zutritt
Die Mitglieder des Connoisseur Club haben während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten  freien Zutritt zu den gastronomischen Einrichtungen des YACHTSPORT RESORT und können die dortigen Leistungen in Anspruch nehmen. das Zutrittsrecht ist ansonsten den Hotelgästen und den Teilnehmern an Ausbildungen vorbehalten.


Jedem Clubmitglied ist es gestattet in Begleitung von Familienmitgliedern und/oder persönlichen Gästen zu erscheinen. Ohne vorherige Reservierung kann jedoch nicht für ein wunschgemässes Tischarrangement garantiert werden. Der Verzehr von Getränken und Speisen kann über die MEMBERCARD abgerechnet werden.

Club Card
Zusammen mit der Bestätigung der Mitgliedschaft erhält jedes neu aufgenommene Mitglied seine persönliche MEMBERCARD. Auf Wunsch wird für ein Familienmitglied auch eine zusätzliche Partnerkarte ausgegeben. Diese dienen zur Legitimierung des Aufenthaltes auf dem Gelände und in den Räumen des YACHTSPORT RESORT und ermöglichen dem Mitglied respektive seinem Partner/seiner Partnerin  einen bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Inanspruchnahme von Leistungen; siehe auch Art. 8.


PKW Parkplätze

Mitglieder des Connoisseur Club  können ihr Fahrzeug während ihres Aufenthaltes auf dem Gelände des YACHTSPORT RESORT parkieren, sofern sie einen freien Stellplatz vorfinden. Das Parken ist kostenfrei. Es kann jedoch nicht dafür garantiert werden, dass jederzeit ein Stellplatz verfügbar ist.


Gästebojen
Das YACHTSPORT RESORT verfügt über eigene Gästebojen, die von Mitgliedern des Connoisseur Club während ihres Aufenthaltes im YACHTSPORT RESORT zum kostenlosen Festmachen des eigenen Bootes genutzt werden können. Zwischen den Gästebojen und der Steganlage besteht während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten ein ständiger  kostenfreier Transferdienst. Es kann jedoch nicht dafür garantiert werden, dass jederzeit eine Gästeboje verfügbar ist.

Sekretariat
Mitglieder des Connoisseur Club können im YACHTSPORT RESORT Sekretariatsleistungen und sonstige Serviceleistungen in Anspruch nehmen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.

Private und geschäftliche Anlässe
Den Mitgliedern des Connoisseur Club stehen die Terrassen und bestimmte Räumlichkeiten des YACHTSPORT RESORT nach vorheriger Reservierung zur Anmietung für private oder geschäftliche Anlässe und Festivitäten zur Verfügung. Zur Disposition stehen die Bar, die Plicht und die Kajüte auf der Gastronomieebene, der Fumoir mit der dazugehörigen Ruheterrasse, die Bibliothek mit Videokonferenztechnik, sowie im Aussenbereich die Grillzone, die Seeterrasse, die Sea-Lounge auf der Hotelterrasse, die Crewtische am Ufer und die Aussenbar im Gartenpavillon. Für die Nutzung von Flächen wird eine Miete fällig. Beauftragt das Mitglied einen externen Caterer, kann die YACHTSPORT RESORT SA verlangen, dass mit diesem besondere Massnahmen zum Schutz der Anlage getroffen werden.

Bootsservice

Mitglieder des Captain's Circle können verschiedene Serviceleistungen für ihr am Lago Maggiore stationiertes Boot in Anspruch nehmen. Dazu gehören insbesondere das Auf- und Zudecken , das Auftanken, das Putzen des Bootes, die Schmutzwasserentsorgung bzw. Frischwasserbunkerung, die Proviantierung, der Wäscheservice, die technische Vorführung (collaudo) und die Gestellung von Bordpersonal. Es gelten die aktuellen dafür veröffentlichten Servicepreise.

Sonderkonditionen für Übernachtungen
Bei der Anmietung von Hotelzimmern für eigene Zwecke oder für Übernachtungsgäste bekommen die Mitglieder des Captains Club einen Nachlass von 10% auf die aktuellen Übernachtungstarife bei Direktbuchung. Davon ausgenommen sind die Nebenleistungen. 

Aktives Clubleben
Bei ausreichendem Interesse werden für die Mitglieder des Captain's Circle gemeinsame Reisen zu bedeutenden Stätten und Events des Yachtsports, wie zu renommierten Yachtclubs, namhaften Werften, Bootsmessen und Regatten organisiert.

Lobbyarbeit
Zur Wahrung der Interessen seiner bootssportverbundenen Mitglieder unterhält der Captains Club intensive Kontakte zu den Hafenbetreibern am Lago Maggiore, zu den lokalen Bootswerften, zum kantonalen Schifffahrtsamt, zur See-Polizei, zu den lokalen Rettungsdiensten, zu den für den Bootssport zuständigen Bundesbehörden und zu den einschlägigen Wassersportverbänden.

Art. 8 - Connoisseur Club Card

Mitglieder des Connoisseur Club erhalten zu Beginn eines jeden Mitgliedsjahres eine neue persönliche MEMBERCARD. Diese weist sie gegenüber den Mitarbeitern des YACHTSPORT RESORT als zugangsberechtigt aus. Zudem dient die MEMBERCARD auf dem Gelände des YACHTSPORT RESORT dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dasselbe gilt für die auf Wunsch ausstellbare Partnerkarte. Die gültige Karte bzw. die Partnerkarte müssen deshalb bei Besuchen mitgeführt werden und bei der Buchung bzw. Bezahlung von Leistungen im YACHTSPORT RESORT vorgezeigt werden können. Die Karten sind nicht an Dritte übertragbar.

Ein Verlust der MEMBERCARD muss der Direktion des YACHTSPORT RESORT sofort telefonisch und schriftlich mitgeteilt werden, um eine unberechtigte Nutzung zu vermeiden. Die YACHTSPORT RESORT SA haftet nicht für zu Unrecht benutzte Karten.

Die Gültigkeit der MEMBERCARD endet automatisch mit Beendigung der Mitgliedschaft.

Das monatliche Kartenlimit beträgt CHF 2.000.00. Auslagen, die diesen Betrag übersteigen, werden sofort in Rechnung gestellt, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung mit der Direktion des YACHTSPORT RESORT getroffen wurde. Der aktuelle Kontostand kann beim Clubsekretariat erfragt werden.

Die Abrechnung der über die MEMBERCARD abgerechneten Leistungen erfolgt monatlich mittels Rechnungsstellung oder Bankeinzugsverfahren.


Art. 9 - Einmalige Aufnahmegebühr
Mit der Aufnahme in den Connoisseur Club erhält jedes ordentliche oder passive Mitglied eine Rechnung über die einmalig anfallende Aufnahmegebühr. 


Art. 10 - Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Zum Anfang eines jeden Clubjahres (=Kalenderjahres) erhält jedes ordentliche Mitglied eine Rechnung über die annuale Mitgliedsgebühr und gegebenenfalls anfallende Beiträge für die Mitgliedschaft im Captain's Circle sowie für die Ausstellung einer Partnerkarte. Diese ist sofort zahlbar. Die Direktion des YACHTSPORT RESORT ist berechtigt, die Höhe der jährlichen Mitgliedsgebühr angemessen anzupassen, wenn dies durch die Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist.

Unterjährig angetretene Mitgliedschaften werden für das angebrochene erste Jahr der Mitgliedschaft zeitanteilig in Rechnung gestellt. Beim Ausschluss oder Ableben eines Mitglieds werden bereits bezahlte Jahresmitgliedsbeiträge nicht zurück erstattet.


Art. 11 - Mittelverwendung
Die einmalige Aufnahmegebühr und der jährliche Mitgliederbeitrag leisten einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Entfaltung eines funktionierenden Clublebens und zur Aufrechterhaltung der dafür notwendigen räumlichen, nautischen und personellen Infrastruktur. beide Positionen stellen in der Buchhaltung des YACHTSPORT RESORT ordentliche Einnahmen dar. Für die Belange des Connoisseur Club wird keine getrennte Nebenbuchhaltung geführt. Die YACHTSPORT RESORT SA ist gegenüber den Mitgliedern des Connoisseur Club nicht rechenschaftspflichtig. Die Mitglieder des Connoisseur Club werden jedoch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der YACHTSPORT RESORT SA über anstehende Investitionsprojekte informiert.


Art. 12 - Datenaktualisierung
Jedes Mitglied ist verpflichtet der Direktion des YACHTSPORT RESORT jegliche Veränderungen, bei den auf dem Antragsformular gemachten Angaben, sofort schriftlich mitzuteilen.


Art. 13 - Auflösung
Die Auflösung des Connoisseur Club kann auf Entscheid der Direktion des YACHTSPORT RESORT erfolgen, wenn kein hinreichendes Interesse mehr an der Fortführung der Clubaktivitäten besteht oder wenn wirtschaftliche Gründe dies verlangen. Die Auflösung ist den Mitgliedern per Einschreiben mitzuteilen und erhält ihre Wirkung zum Ende des betreffenden Jahres.


Art. 14 - Haus-, Bade- und Stegordnung
Während des Aufenthaltes auf dem Areal des YACHTSPORT RESORT und der Nutzung der seeseitigen Infrastruktur des YACHTSPORT RESORT gelten für die Mitglieder des Connoisseur Club die Haus-, Bade- und Stegordnung.


Art. 15 - Diskretion

Die Mitglieder des Connoisseur Club und deren Daten werden nach aussen nicht bekannt gegeben. Es erscheint vor allem keine Mitgliederliste, auch nicht für Mitglieder des Connoisseur Club. Damit soll vermieden werden, dass Adressen von Mitgliedern für clubfremde Zwecke missbraucht werden. Auch ist eine Werbung für den Club mit Namen von Mitgliedern ausgeschlossen. Alle Mitarbeiter des YACHTSPORT RESORT sind zu Stillschweigen über sämtliche Mitgliedsangelegenheiten verpflichtet.

Ein Kennenlernen der Clubmitglieder untereinander kann beim Besuch des YACHTSPORT RESORT oder im Rahmen von gemeinsamen Clubreisen erfolgen.


Art. 16 - Inkraftsetzung

Die vorliegenden Statuten sind durch die Direktion des YACHTSPORT RESORT genehmigt und treten sogleich in Kraft. Sie ersetzen die Fassung vom 01.03.2012, angepasst am 24.06.2022.

Änderungen der Statuten erfolgen bei Bedarf durch die Direktion des YACHTSPORT RESORT. Mitglieder werden zeitnah darüber informiert, wenn eine Änderung  der Statuten vorgenommen wurde.


Brissago, 11.12.2023

Dr. Jörg Wolff (SHSS - YM)
namens des Captains Club 
c/o YACHTSPORT RESORT


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