Statuten des Connoisseur Club
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Art. 1 - Name und Rechtsform |
Art. 2 - Sitz |
Art. 3 - Zweck Der Connoisseur Club unterstützt den Geschäftsbetrieb des YACHTSPORT RESORT in ideeller und finanzieller Weise und verfolgt dabei folgende Zielsetzungen:
Die YACHTSPORT RESORT SA stellt dem Connoisseur Club im Gegenzug die für das Clubleben notwendige Infrastruktur zur Verfügung und leistet einen aktiven Beitrag bei der Etablierung und nachhaltigen Pflege einer mit dem mediterranen Yachtsport assoziierten Lebensart. Die Mitglieder des Connoisseur Club haben keinen direkten Einfluss auf die operative Geschäftsführung des YACHTSPORT RESORT. |
Art. 4 - Mitglieder Ordentliche Mitgliedschaft Befristete Mitgliedschaft Teilnehmer an maritimen Ausbildungen, die vom YACHTSPORT RESORT durchgeführt werden, erhalten für das Jahr indem die Ausbildung stattfindet, automatisch eine befristete Mitgliedschaft. Dasselbe gilt für Hotelgäste des YACHTSPORT RESORT, welche automatisch eine befristete Mitgliedschaft für das Jahr erhalten, indem sie dort übernachten. Die befristete Mitgliedschaft berechtigt zum Zutritt und Aufenthalt im YACHTSPORT RESORT wie in Art. 7 Absatz "Zutritt" geregelt; mit der befristeten Mitgliedschaft verbinden sich jedoch keine weiteren der unter Art. 7 aufgeführten Leistungen und Privilegien. Die befristete Mitgliedschaft läuft am Ende des Jahres aus; das befristete Mitglied kann vor Ablauf der Mitgliedschaft einen Antrag auf Umwandlung in eine ordentliche Mitgliedschaft stellen. Befristete Mitglieder sind von den statutarisch festgelegten finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Captains Club ausgenommen. Die Aufnahmebedingungen gemäss Art. 5 kommen nicht zur Anwendung. Wünscht ein befristetes Mitglied die Umwandlung seines Mitgliedsstatus in eine ordentliche Mitgliedschaft, so kommt Art. 5 wieder zur Anwendung. Bei einer Umwandlung des Mitgliedsstatus entfällt die einmalige Aufnahmegebühr gemäss Art. 10. Captain's Circle Bootssportorientierte Mitglieder können in den Captain's Circle aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Untergruppe von Mitgliedern, die eine abgeschlossene nautische Ausbildung nachweisen können und sich treffen, um gemeinsam Events zu begehen oder maritim ausgerichtete Reisen durchzuführen. Mitglieder des Connoisseur Club, die am Lago Maggiore ein (eigenes) Boot nutzen und mit diesem beim Yachtsport Resort anlegen möchten, sind gehalten in den Captain's Circle einzutreten. Der damit verbundene Beitrag wir von der YACHTSPORT RESORT SA zweckgebunden für die Aufrechterhaltung der seeseitigen Infrastruktur genutzt. Jedes Mitglied kann über seine Zugehörigkeit zum Captain's Circle jährlich neu entscheiden. Der Wunsch auf Aufnahme in den Kreis oder auf Austritt aus demselben für das Folgejahr ist der YACHTSPORT RESORT SA mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten zum Jahresende schriftlich bekannt zu geben. |
Art. 5 - Aufnahme Die Anzahl der Mitglieder ist auf 250 Personen limitiert. Befristete Mitglieder zählen in dieser Zahl nicht mit. Die Zahl kann angepasst werden, wenn dies von der Direktion des YACHTSPORT RESORT für notwendig oder nützlich erachtet wird. Eine Anpassung der maximalen Mitgliederzahl ist an die Mitglieder zu kommunizieren. Ein Aufnahmegesuch eines Neumitgliedes ist auf dem Antragsformular schriftlich an die Direktion der YACHTSPORT RESORT SA zu richten. Dasselbe gilt für den Antrag auf Umwandlung des Mitgliederstatus von einer befristeten in eine ordentliche oder passive Mitgliedschaft. Die Direktion des YACHTSPORT RESORT beschliesst auf Basis der Aufnahmebedingungen über die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Aufnahmegesuche werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Aufnahmebedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft sind:
Die Aufnahme erfolgt definitiv, wenn die obigen Bedingungen allesamt erfüllt sind. Ansonsten erfolgt die Aufnahme provisorisch und erlischt, sofern die Bedingungen nicht innerhalb von drei Jahren erfüllt sind. Eine eventuelle Aufnahmeverweigerung ist dem Bewerber innert 30 Tagen nach Beschlussfassung schriftlich und begründet zu eröffnen. |
Art. 6 - Dauer der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, an dem die offizielle Aufnahme erfolgt. Jede befristete Mitgliedschaft endet automatisch zum Ende des Eintrittsjahres, sofern keine Umwandlung in eine ordentliche oder passive Mitgliedschaft erfolgt ist. Jede ordentliche oder passive Mitgliedschaft ist auf Dauer angelegt und endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Ableben des Mitglieds: Mitglieder können ihre ordentliche oder passive Mitgliedschaft frühestens nach Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres - ohne Angaben von Gründen - kündigen. Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende einzuhalten. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist schriftlich und eingeschrieben an die Direktion des YACHTSPORT RESORT zu richten.
Eine Nichtbezahlung der jährlichen Mitgliedsgebühr oder der monatlichen Clubkartenabrechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach erfolgloser Mahnung führt automatisch zu einem Ausschluss des Mitglieds und damit zu einem Ende der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Die Forderungen bleiben dessen ungeachtet erhalten.
Wenn eine oder mehrere der Aufnahmebedingungen nach Art. 5 für einen längeren Zeitraum nicht mehr erfüllt sind, kann die Direktion des YACHTSPORT RESORT einen Ausschluss des Mitglieds verfügen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des betreffenden Jahres. Das Mitglied ist zuvor schriftlich von dem anstehenden Ausschluss zu informieren und erhält eine angemessene Frist zur Herstellung einer mitgliedsgerechten Situation. Ein offensichtlicher Verstoss gegen die Statuten des Connoisseur Club oder eine Beschädigung des Images des Connoisseur Club respektive des Yachtsport Resort in der öffentlichen Wahrnehmung oder clubintern durch unverantwortliches handeln oder üble Nachrede führt zu einem sofort wirksamen Ausschluss mit Beendigung der Mitgliedschaft. Schwere Krankheit, Ableben eines Mitgliedes |
Art. 7 - Leistungen für die Mitglieder Mitglieder des Connoisseur Club profitieren von einer Reihe von Leistungen des YACHTSPORT RESORT und damit verbundenen Vergünstigungen und geniessen besondere Privilegien. Dazu zählen: Zutritt
Club Card
Mitglieder des Connoisseur Club können ihr Fahrzeug während ihres Aufenthaltes auf dem Gelände des YACHTSPORT RESORT parkieren, sofern sie einen freien Stellplatz vorfinden. Das Parken ist kostenfrei. Es kann jedoch nicht dafür garantiert werden, dass jederzeit ein Stellplatz verfügbar ist.
Sekretariat Private und geschäftliche Anlässe Bootsservice Mitglieder des Captain's Circle können verschiedene Serviceleistungen für ihr am Lago Maggiore stationiertes Boot in Anspruch nehmen. Dazu gehören insbesondere das Auf- und Zudecken , das Auftanken, das Putzen des Bootes, die Schmutzwasserentsorgung bzw. Frischwasserbunkerung, die Proviantierung, der Wäscheservice, die technische Vorführung (collaudo) und die Gestellung von Bordpersonal. Es gelten die aktuellen dafür veröffentlichten Servicepreise. Sonderkonditionen für Übernachtungen Aktives Clubleben Lobbyarbeit |
Art. 8 - Connoisseur Club Card Mitglieder des Connoisseur Club erhalten zu Beginn eines jeden Mitgliedsjahres eine neue persönliche MEMBERCARD. Diese weist sie gegenüber den Mitarbeitern des YACHTSPORT RESORT als zugangsberechtigt aus. Zudem dient die MEMBERCARD auf dem Gelände des YACHTSPORT RESORT dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dasselbe gilt für die auf Wunsch ausstellbare Partnerkarte. Die gültige Karte bzw. die Partnerkarte müssen deshalb bei Besuchen mitgeführt werden und bei der Buchung bzw. Bezahlung von Leistungen im YACHTSPORT RESORT vorgezeigt werden können. Die Karten sind nicht an Dritte übertragbar. Ein Verlust der MEMBERCARD muss der Direktion des YACHTSPORT RESORT sofort telefonisch und schriftlich mitgeteilt werden, um eine unberechtigte Nutzung zu vermeiden. Die YACHTSPORT RESORT SA haftet nicht für zu Unrecht benutzte Karten. Die Gültigkeit der MEMBERCARD endet automatisch mit Beendigung der Mitgliedschaft. Das monatliche Kartenlimit beträgt CHF 2.000.00. Auslagen, die diesen Betrag übersteigen, werden sofort in Rechnung gestellt, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung mit der Direktion des YACHTSPORT RESORT getroffen wurde. Der aktuelle Kontostand kann beim Clubsekretariat erfragt werden. Die Abrechnung der über die MEMBERCARD abgerechneten Leistungen erfolgt monatlich mittels Rechnungsstellung oder Bankeinzugsverfahren. |
Art. 9 - Einmalige Aufnahmegebühr |
Art. 10 - Jährlicher Mitgliedsbeitrag Zum Anfang eines jeden Clubjahres (=Kalenderjahres) erhält jedes ordentliche Mitglied eine Rechnung über die annuale Mitgliedsgebühr und gegebenenfalls anfallende Beiträge für die Mitgliedschaft im Captain's Circle sowie für die Ausstellung einer Partnerkarte. Diese ist sofort zahlbar. Die Direktion des YACHTSPORT RESORT ist berechtigt, die Höhe der jährlichen Mitgliedsgebühr angemessen anzupassen, wenn dies durch die Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist. Unterjährig angetretene Mitgliedschaften werden für das angebrochene erste Jahr der Mitgliedschaft zeitanteilig in Rechnung gestellt. Beim Ausschluss oder Ableben eines Mitglieds werden bereits bezahlte Jahresmitgliedsbeiträge nicht zurück erstattet. |
Art. 11 - Mittelverwendung |
Art. 12 - Datenaktualisierung |
Art. 13 - Auflösung |
Art. 14 - Haus-, Bade- und Stegordnung |
Art. 15 - Diskretion Die Mitglieder des Connoisseur Club und deren Daten werden nach aussen nicht bekannt gegeben. Es erscheint vor allem keine Mitgliederliste, auch nicht für Mitglieder des Connoisseur Club. Damit soll vermieden werden, dass Adressen von Mitgliedern für clubfremde Zwecke missbraucht werden. Auch ist eine Werbung für den Club mit Namen von Mitgliedern ausgeschlossen. Alle Mitarbeiter des YACHTSPORT RESORT sind zu Stillschweigen über sämtliche Mitgliedsangelegenheiten verpflichtet. |
Art. 16 - Inkraftsetzung Die vorliegenden Statuten sind durch die Direktion des YACHTSPORT RESORT genehmigt und treten sogleich in Kraft. Sie ersetzen die Fassung vom 01.03.2012, angepasst am 24.06.2022. Änderungen der Statuten erfolgen bei Bedarf durch die Direktion des YACHTSPORT RESORT. Mitglieder werden zeitnah darüber informiert, wenn eine Änderung der Statuten vorgenommen wurde. |
Brissago, 11.12.2023 Dr. Jörg Wolff (SHSS - YM) |