STEG-ORDNUNG
Lieber Skipper, liebe Matrosen,
die Crew vom YACHTSPORT RESORT heisst Sie herzlich in unserer Marina willkommen. Im Sinne eines angenehmen und sicheren Aufenthaltes bitten wir Sie um die Beachtung der folgenden Regeln:
Aussenmole | Das Anlegen an der Betonmole des Kommunalhafens ist dort, wo sich die Holzpfosten befinden, gestattet. Die Plätze dort sind öffentliche Gastliegeplätze. Wir empfehlen Ihr Boot beim Anlegen an der Aussenmole gut auszufendern, da plötzlich auftretender Wellenschlag in der Vergangenheit schon öfters zu Schäden geführt hat. Nicht anlegen darf man dort, wo sich die Fender und Klampen befinden. Dies ist eine Übungs- und Prüfungsstelle für die Abnahme der kantonalen Führerausweisprüfung. Was die Betonmole angeht, so gilt dort das Hafenreglement der Gemeinde Brissago. Sie können uns gerne ansprechen, damit wir Ihnen beim Manöver und Festmachen helfen, aber wir können Plätze weder zuweisen, noch übernehmen wir irgendeine Form von Verantwortung für dort festgemachte Boote. |
Badeordnung | Zusätzlich zur Stegordnung gelten die ebenfalls auf dieser Webpräsenz veröffentlichten Badeordnung und Hausordnung. |
Badezone | Es gibt vor dem YACHTSPORT RESORT keine offizielle Badezone und keine Badeaufsicht. Bitte achten Sie deshalb bei der Ansteuerung des Yachtsport Resorts und bei allen Manövern vor unserem Steg sowie in unserem davor befindlichen Bojenfeld selber auf Personen im Wasser. Halten Sie zu diesen immer einen grossen Sicherheitsabstand. Lassen Sie Personen von ihrem Boot aus nur baden, wenn dies gefahrlos möglich ist. Beobachten Sie von Bord aus Ihre schwimmenden Crewmitglieder und halten Sie permanent Ausschau nach sich nähernden Booten. |
Bojennutzung | Wir verfügen über vier Gastbojen, welche sich direkt vor unserer Steganlage befinden. Diese stehen unseren Hotelgästen, den Teilnehmern an unseren maritimen Ausbildungen und Mitgliedern des Captains Club zur Verfügung, um ihr Boot dort festzumachen. Dies gilt sofern das Festmachen dazu dient eine von der YACHTSPORT RESORT SA angebotene Leistung in Anspruch zu nehmen, nicht jedoch für davon unabhängige Besuche am Ort. Wegen der limitierten Zahl der Gastbojen können wir eine Verfügbarkeit der Gastbojen nicht garantieren. Wir nehmen bei Bedarf aber gerne eine Reservierung entgegen. Die Nutzung der Gastbojen ist während eines Besuches unserer gastronomischen Einrichtungen kostenfrei. Bitte lassen Sie aber Ihre eigenen Getränke und den Proviant an Bord. Auf Anruf holen wir Sie mit unserem Tenderboot ab und bringen Sie später wieder zurück. Nutzen Sie Ihren eigenen Tender kann dieser gerne auf unserem Steg verbleiben, sofern dort Platz ist. Bitte blockieren Sie mit Ihrem Tender nicht die Anlegestellen in Richtung See und machen Sie Ihren Tender seemännisch fest. Wir übernehmen keine Verantwortung für auf dem Steg gelagerte Tender . Sollten Sie über Nacht an der Boje festmachen wollen, melden Sie dies bitte bis spätestens 18:00 Uhr desselben Tages an. Wir erheben hierfür eine Gebühr von CHF 50,00. Die Nutzung unserer Duschen und der Toilettenanlage ist in dieser Gebühr enthalten; eine optionale Teilnahme am umfangreichen Vital-Frühstück (Buffet) wird pro Person mit CHF 25,00 berechnet. Das korrekte Festmachen an einer Boje liegt in der Verantwortung des Nutzers. Wir übernehmen keine Verantwortung für Personen- oder Sachschäden des Nutzers, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer unserer Gastbojen entstehen. |
Hausordnung | Zusätzlich zur Badeordnung gelten die ebenfalls auf dieser Webpräsenz veröffentlichten Badeordnung und Hausordnung. |
Kinder | Lassen Sie kleine Kinder nie unbeaufsichtigt am Wasser, sie kennen keine Gefahr. Die Gefahren sind vielfältig. |
Kleidung | Bitte halten Sie sich in Badekleidung nur auf Ihrem Boot, im Uferbereich oder auf dem Weg zu den Duschen auf. Anderswo, also auch auf unseren Gastronomieflächen, in den Toilettenräumen und auf der Hotelterrasse bitten wir um eine sportliche-legere oder bootstypische Kleidung. |
Naturschutz | Das Wasser ist stets sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten, deren Benutzung am Lago Maggiore verboten ist. In den Häfen finden sich sanitäre Anlagen an Land. Abfälle jeglicher Art müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Beim Stillliegen soll der Motor des Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten. |
Notfall / Alarmierung | Um Hilfe darf nur rufen, wer ernsthaft in Gefahr ist oder jemanden beobachtet, der offenbar unmittelbare Hilfe benötigt. Ruft jemand anderes um Hilfe muss man ihm unverzüglich helfen und wenn sobald möglich - eventuell durch Dritte - einen Mitarbeiter des YACHTSPORT RESORT informieren. Als Notfallalarmierung gelten unter anderem ein Heben und Senken beider ausgestreckter Arme und ein andauerndes Schlagen der Schiffsglocke am Signalmast. |
Rettungswesten | Kinder bis 14 Jahre und Nichtschwimmer haben auf unseren Booten und beim Aufenthalt auf unserer Steganlage immer eine passende Rettungsweste zu tragen. |
Seezugang über Badeleiter | Bei Ein- und Ausstieg achten Sie auf die Sprossen, diese können rutschig sein. Vermeiden Sie es mit dem Fuss zwischen die unterste Sprosse und dem Seegrund zu geraten; bei Wellengang hebt uns senkt sich die Badeleiter, dadurch könnten Sie eingeklemmt und verletzt werden. |
Schiffsglocke | Sie können die Schiffsglocke schlagen, wenn Sie einen Tendertransfer benötigen. Ein ununterbrochenes Schlagen der Schiffsglocke gilt als Notalarmierung. |
Signalmast | Wenn am Masttopp die Fahne mit unserem Logo gesetzt ist, ist unser Betrieb geöffnet. Auf laufende Regatten machen wir mit der rot-weiss-karierten Signalflagge „U“ in der Backbord-Saling oder mit der international gültigen Regatta-Signalisation aufmerksam. Bitte halten Sie sich in dieser Zeit von teilnehmenden Booten frei. Zudem ist das Schwimmen vor unserer Anlage solange untersagt. |
Sprungbrett | Bitte prüfen Sie unbedingt die Wassertiefe, bevor Sie vom Sprungbrett in den See springen. Der Wasserstand des Lago Maggiore unterliegt starken Schwankungen und entlang des Ufers gibt es unter Wasser Steine und Felsen. Bei zu niedrigem Wasserstand besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko. Kopfsprünge vom Sprungbrett oder vom Ufer aus sind grundsätzlich verboten! |
Steganlage | Unsere Steganlage ist nicht als Anlegestelle für Gastboote gedacht. Bitte machen Sie dort nicht fest, wenn es von uns für den betreffenden Fall nicht ausdrücklich genehmigt ist. Sie können unserer Steganlage für ein kurzfristiges Anlegen nutzen, um Gäste von Bord zu lassen oder an Bord zu nehmen. Bitte achten Sie dabei immer auf die Wassertiefe und legen Sie nur auf der Seeseite der Steganlage an. Wenn Sie möchten, fahren Ihr Boot gerne zu einer unserer Gastbojen und holen es danach wieder an den Steg. Unsere Steganlage wird multifunktionell genutzt; sie dient zur Lagerung von kleinen Booten, zum Anlegen des Tenderbootes für Transferfahrten, als Übungsstelle für die praktische Ausbildung von Bootsfahr- und Segelschülern, zum Ein- und Auswassern von Wassersportgerät und als Seezugang für Badegäste. Wegen der verschiedenen Nutzungen ist besondere Umsicht geboten. Bei der Steganlage handelt es sich um eine flexible Konstruktion, die sich bei Wellengang stark bewegt. dadurch kann man seinen Halt verlieren und stürzen. Befestigungspunkte und gespannte Leinen sind zudem tückische Stolperfallen. Sie müssen jederzeit mit starken Schwankungen des Stegs rechnen. Ein glatter Wasserspiegel kann trügerisch sein, weil hohe Wellen nicht nur durch Wind erzeugt werden, sondern auch von weit entfernt fahrenden Schiffen ausgehen und dann unerwartet auftreten. |
Tauchen | Das Tauchen unter der Steganlage und an den Bojen ist lebensgefährlich und deshalb verboten. Unter Wasser befinden sich Verankerungen. Zudem verändert sich bei Wellengang die Distanz zwischen dem Steg und dem Seegrund. Ansonsten gelten für das Tauchen dieselben Warnhinweise wie für das Baden, insbesondere was die Gefahr betrifft, die von passierenden Booten ausgeht. |